Restschuldbefreiung
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Natürliche Personen, die sich in der Schweiz verschulden, riskieren der dauernden Zwangsvollstreckung zu unterliegen. Diese Regelung gilt im internationalen Vergleich als veraltet. Dem amerikanischen Recht ist eine moderne Schuldbefreiung seit über hundert Jahren bekannt, Deutschland hat die Restschuldbefreiung vor gut zehn Jahren eingeführt. Beruhend auf dem Vergleich des amerikanischen und des deutschen Rechts schlägt die Arbeit die Grundzüge einer Schweizer Restschuldbefreiung vor. Dabei setzt sie sich vertieft mit den damit verbundenen verfassungsrechtlichen und den privatrechtlichen Aspekten auseinander. Sie kommt zum Schluss, dass eine Befreiung von den Schulden zwar dem Grundsatz "Geld muss man haben" widerspricht, aber unter restriktiven Voraussetzungen trotzdem wünschenswert ist.