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Tatort - Wunschdenken

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Tatort: Wunschdenken

Tatort: Wunschdenken

Welchen Blick haben praktizierende Staats- und Rechtsanwälte, Polizisten und Richter auf das Treiben ihrer TV-Kollegen? Wir haben Praktiker gebeten, den aktuellen Tatort zu rezensieren. Den Tatort "Wunschdenken" rezensiert Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt am Untersuchungsamt St. Gallen.

Kommissar Flückiger, die Politik und das öffentlich-rechtliche Fernsehen

Endlich war am 14. August der erste Luzerner "Tatort" zu sehen, der schon im Vorfeld einige Wellen geworfen hatte. Was fällt einem Strafrechtler dazu ein?

Die Folge "Wunschdenken" hätte schon im April ausgestrahlt werden sollen, wurde dann aber von SF DRS kurzfristig zur Überarbeitung zurückgezogen. Zuerst hiess es, die Hauptdarstellerin Sofia Milos genüge schauspielerisch nicht und eine Liebesszene zwischen ihr und Stefan Gubser sei zu explizit. Der Strafrechtler kann darüber nur schmunzeln: Im Internet-Zeitalter gilt gefilmte sexuelle Betätigung nur dann als porno-grafisch, wenn mindestens fünf Personen und/oder mindestens eine Grossvieh-Einheit beteiligt sind, wenn chirurgische Instrumente im Wert von mindestens Fr. 300.- eingesetzt oder wenn Szenen aus dem Leben von Silvio Berlusconi nachgestellt werden. Hier ging es lediglich darum, dass zwei erwachsene Menschen Körperflüssigkeiten austauschten. SF DRS tat aber trotzdem gut daran, die Szene zu entschärfen: Immerhin sitzen am Sonntag abend auch Kinder vor dem Bildschirm, die davor geschützt werden sollen, dass sie unvermittelt mit Liebesszenen konfrontiert werden, obwohl sie nur Mord und Totschlag erwarten.

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Copyright: ARD Degeto

In den letzten Wochen hiess es dann allerdings, in der Originalversion komme die SVP zu schlecht weg, weil ein "Politiker, rechter Rand, unterste Schublade" an Christoph Blocher erinnere. Nationalrätin Natalie Rickli verlangte denn auch sofort zu Recht, dass die Kosten der Überarbeitung des "Tatort" der SF-Chefetage vom Lohn abgezogen werden; denn wenn über den grossen Vorsitzenden und abgewählten Alt-Bundesrat Dr. Blocher dumme Witze gemacht werden, hört auch für die SVP der Spass auf, dessen Grenzen ohnehin nur von SVP-Poet Oskar Freysinger ausgelotet werden dürfen (Textprobe: " Nur wer Verbrecher schonen tut, Fühlt sich als Gutmensch wirklich gut! Drum seid wie ich ein Bösewicht Und unterstützt die Dummheit nicht: Wollt ihr in Zukunft sicher sein, heisst es beim Gegenvorschlag NEIN!").

So wurde denn in der finalen Version der entführte und ermordete Regierungsratskandidat Kreuzer flugs parteilos, was schon bei dessen erster Erwähnung prominent erklärt wird. Der Politiker vom rechten Rand namens Ebnöther ist kein Parteikollege mehr, sitzt nun sicherheitshalber im Rollstuhl und wohnt in einer hochmodernen Villa ohne Hellebarden und Kuhglocken. Warum er allerdings den entführten Regierungsratskandidanten bespitzeln liess, der den kurz vor dem Rücktritt stehenden Justizdirektor und Parteikollegen von Ebnöther ersetzen möchte, leuchtet nun nicht mehr ganz ein, spielt aber auch keine Rolle, weil die politische Kungelei ohnehin nicht durchschaubar ist.

Dass der Luzerner Justizdirektor (der breites Berndeutsch spricht und deshalb ohnehin nicht wählbar wäre) eine seltsame Rolle spielt, scheint die Politik und die Chef-Etage von SF DRS dagegen weniger gestört zu haben, mich dagegen schon: Kommissar Reto Flückiger, bisher in Kreuzlingen tätig, wird nämlich bei seinem Eintreffen in Luzern als neuer Chef Leib und Leben der Kripo vom Regierungsrat höchstpersönlich auf dem Gang des Polizeigebäudes begrüsst und gebrieft, was von ihm erwatet wird. Der Regierungsrat leitet dann die Medienkonferenz zur Entführung und gibt Flückiger später mit strengem Blick gut gemeinte, aber schlecht ausgedachte Ratschläge, wie zu ermitteln sei. Wo bleibt da die Gewaltenteilung?

Flückiger selbst scheint mit der seit 1. Januar 2011 geltenden Strafprozessordnung noch nicht so recht vertraut zu sein, denn bis zum grandiosen Finale, bei dem in gewohnter Tatort-Manier die Bösewichte von den Polizisten in Notwehr erschossen werden, hält er es nicht für erforderlich, den Staatsanwalt zu informieren, sondern lässt sich lieber vom Regierungsrat dreinreden, obschon es um einen meldepflichtigen Fall nach Art. 307 der Strafprozessordnung geht. Kann er allerdings auch nicht, denn nach dieser Meldung müsste die Staatsanwaltschaft nach Art. 311 StPO die Führung der Untersuchung übernehmen, und Flückiger könnte sich aufs Herumknutschen mit seiner neuen Arbeitskollegin konzentrieren, was für SF DRS den Vorteil hätte, dass Frau Milos dieser schauspielerischen Aufgabe gewachsen wäre, aber den Nachteil, dass die Rolle des Staatsanwaltes neu besetzt werden müsste; es ist verständlich, dass die Löhne der SF-Chefetage dazu nicht auch noch ausreichen.

Bleibt die letzte Kritik, die im Vorfeld geäussert wurde, nämlich, der Tatort enthalte zu viele Klischees, obwohl nur Swissness gefragt sei. Da bin ich pragmatischer: Beim heutigen Euro-Kurs wäre etwas mehr Werbung für Luzern durchaus angemessen gewesen, denn diese Stadt ist ja nicht nur für brutale Morde im politischen Milieu, sondern auch dafür bekannt, dass Menschen aus dem asiatischen Raum sich gerne dort aufhalten, wenn sie unter sich sein und im Hochsommer Käsefondue essen möchten. Muss es da wirklich sein, dass ein Bösewicht ausgerechnet unter der Kappelbrücke in der Reuss ersäuft wird?

Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt Untersuchungsamt St. Gallen