Recherche avancée

 

printHeader

printLine

Tatort - Vergeltung

printColors

Tatort: Vergeltung

Tatort: Vergeltung

Welchen Blick haben praktizierende Staats- und Rechtsanwälte, Polizisten und Richter auf das Treiben ihrer TV-Kollegen? Wir haben Praktiker gebeten, den aktuellen Tatort zu rezensieren. Den Tatort "Stille Wasser" rezensiert Angelika Murer Mikolasek, die sich als Assistentin und Doktorandin am rechtswissenschaftlichen Institut der Universtität Zürich mit dem Thema Jugendstrafrecht beschäftigt hat. Sie ist nun am Bezirksgericht Winterthur tätig.

Tatort: Vergeltung

Dieser Tatort handelt von einer mysteriösen Mordserie, von welcher ausschliesslich Jugendliche betroffen sind, welche selbst jemanden auf dem Gewissen haben. Die Opfer werden auf dieselbe Art getötet, wie sie selbst damals ihre Opfer umgebracht haben. Es geht dem Täter offenbar darum, die begangenen Taten zu rächen.

Mit dieser Geschichte nimmt der Tatort die hochaktuelle Frage auf, wie auf Jugenddelinquenz reagiert werden soll. Es geht um das in der Bevölkerung vorherrschende Gefühl, jugendliche Schwersttäter würden aufgrund ihres jungen Alters zu wenig hart bestraft (sog. „Kuscheljustiz“). So war auch Jan Schneider, das dritte Opfer der Mordserie, für den als 14-jähriger begangenen Mord lediglich mit 18 Monaten Freiheitsstrafe bestraft worden. Er hatte damals mit zwei Freunden in der U-Bahn Station einem Pensionisten den Hals aufgeschlitzt, weil sich dieser über die laute Musik beschwert hatte. Dass solch niedrige Strafen zu „komischen Gefühlen“ führen, wie sich Tatort-Kommissar Eisner ausdrückt, verwundert nicht.

Der Tatort zeigt auf, wie milde Strafen der Selbstjustiz Vorschub leisten, und so fragt sich der Zuschauer, von der grausamen Mordserie erschüttert, ob das Strafmass für Jugendliche tatsächlich zu tief angesetzt sei. Diese Frage ist auch in der Schweiz aktuell, liegt doch unser Jugendstrafrecht im internationalen Vergleich hinsichtlich der „Milde“ der Strafen weit vorne: Jan Schneider hätte in der Schweiz lediglich mit einer persönlichen Leistung von 10 Tagen oder einem Verweis bestraft werden können. Die Frage, ob das Strafmass bei Jugendlichen zu mild sei, sollte jedoch nicht voreilig und unter Einfluss der Schreckensbilder des Tatorts beantwortet werden, sondern mit klarem Kopf und etwas Distanz zu den TV-Bösewichten. Hinter den tiefen Strafen steht nämlich ein durchaus durchdachtes Prinzip, das Prinzip der Individualprävention. Die diesem Prinzip zugrunde liegenden Überlegungen werden im vorliegenden Tatort leider nicht erwähnt.

html_3
Copyright: ARD Degeto

Das System der Individualprävention legt den Fokus auf die Tatsache, dass jeder mit einer Freiheitsstrafe sanktionierte Jugendliche das Gefängnis irgendwann wieder verlassen wird. Denn eine lebenslängliche Verwahrung wäre bei so jungen Delinquenten aus rechtsstaatlicher Sicht nicht vertretbar. Im Vordergrund der Sanktionierung steht das unbestrittene Ziel, künftige Straftaten – und damit künftige Opfer – möglichst zu vermeiden. Daher muss die Besserung des Täters oberstes Gebot sein. Jugendliche sind im Vergleich zu den Erwachsenen besonders beeinflussbar. Daher ist es entscheidend, welche Erfahrungen ein Jugendlicher in dieser Entwicklungsphase macht. Wird gezielt erzieherisch und therapeutisch auf den Jugendlichen eingewirkt, kann die Rückfallgefahr im Vergleich zur gewöhnlichen Freiheitsstrafe deutlich gesenkt werden.

In der Schweiz werden die delinquenten Jugendlichen daher nicht nur mit Strafen, sondern auch mit Schutzmassnahmen sanktioniert. Ein 14-jähriger könnte so bei Privatpersonen oder in einer Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung untergebracht werden (Unterbringung gemäss Art. 15 JStG). Eine solche Unterbringung kann geschlossen erfolgen und endet erst, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden kann, oder wenn der Täter das 22. Altersjahr vollendet hat. Zeigt sich keine Besserung, kann ein junger Täter damit durchaus während Jahren geschlossen untergebracht werden. Im Endeffekt dauern solche Unterbringungen nämlich meistens länger als eine Freiheitsstrafe im Ausland. Die vergleichsweise niedrigen Rückfallquoten in der Schweiz belegen die Wirksamkeit dieses auf Erziehung ausgerichteten Konzepts!

Das Prinzip der Individualprävention ist allerdings nur erfolgreich, wenn geeignete Erziehungs- und Therapiemassnahmen ergriffen werden. Daher ist es bedenklich, dass – gemäss Tatort – in ganz Österreich nur zwei anerkannte Therapie-Institutionen vorhanden sein sollen. Die Schweiz ist diesbezüglich zum Glück besser aufgestellt, und dies obwohl auch hier die Vollzugsplätze knapp sind. Insgesamt gibt es ungefähr 170 anerkannte Erziehungsinstitutionen. Für gewalttätige Jugendliche besonders geeignet sind zum Beispiel das Massnahmenzentrum Uitikon, das Massnahmenzentrum Arxhof, die Erziehungseinrichtung La Fontanelle oder das Massnahmenzentrum Kalchrain.

Neben der Thematik der „Kuscheljustiz“ streift der Tatort auch alle weiteren Klischees zum Thema Jugendkriminalität: Jugendliche, welche sich im Bus Gewaltvideos auf dem Handy anschauen, die überforderte Unterschichtfamilie der gewalttätigen Kyra, die biedere Mittelstandsfamilie von Jan Schneider, welcher seine Freizeit vorwiegend mit gewaltbehafteten Video-Spielen verbrachte, die Schlagerqueen, die nur an sich selbst denkt und ihre Tochter mit Geld statt Liebe abspeist, und natürlich der Drogenmissbrauch, welche die Jugendlichen erst recht zu Gewalttaten verleiten.

In Bezug auf die Thematik der Jugendgewalt ist der Tatort oberflächlich und auf Klischees fixiert. Dadurch wirkt die Geschichte konstruiert und wenig realitätsnah. Ansonsten ist sie aber kurzweilig und bisweilen auch witzig. Der Tatortkommissar Eisner macht alle strafprozessualen und polizeirechtlichen Fehler, die in TV-Krimis üblich sind, wie z. B. das Befragen von Verdächtigen und Zeugen am Arbeitsplatz oder zu Hause (statt sie ordentlich vorzuladen) oder die fehlende Belehrung über die Rechte vor der Befragung. Er hat die Polizeiakten offenbar alle zu Hause und studiert sie beim Abendessen mit seiner Tochter (Amtsgeheimnis?), er toleriert die Alkoholexzesse seiner Kollegin und fährt sogar wiederholt in deren Sportwagen (wo bleibt der Dienstwagen?) mit, obwohl er weiss, dass sie wohl nie nüchtern ist!

 

MLaw Angelika Murer Mikolasek hat sich als Assistentin und Doktorandin am rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich vertieft mit dem Jugendstrafrecht befasst und ist nun am Bezirksgericht Winterthur tätig.