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Tatort - Nie wieder frei sein

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Ab Januar wird das Schweizer Fernsehen sonntäglich die beliebteste Krimireihe im deutschsprachigen Raum ausstrahlen und jährlich selbst zwei Beiträge beisteuern. Welchen Blick haben praktizierende Staats- und Rechtsanwälte, Polizisten und Richter auf das Treiben ihrer TV-Kollegen? Wir haben Praktiker gebeten, den aktuellen Tatort zu rezensieren. Den Tatort "Wie einst Lilly" rezensiert Susy Schmid, Krimiautorin.

Tatort: Nie wieder frei sein

Unter dem Titel Nie wieder frei sein, der bei unbefangener Betrachtung eher die Vermutung nahelegt, es gehe primär oder allein um die Geschichte eines Täters, wird eine zutiefst berührende und zugleich nie die Spannung eines Krimis verlierende Geschichte über Opfer und (Ge)Recht(igkeit) erzählt.

Die zentralen Themen dieses „Tatorts“, konkret die Opferwerdung, die abermalige Opferwerdung (dh. die sekundäre Viktimisierung im und durch das Gerichtsverfahren), die indirekte Viktimisierung (am Beispiel der Angehörigen sowohl der Opfer als auch des Täters) und letztlich auch die Verquickung von Opfer- und Täterrollen (am Beispiel des Exfreundes des Opfers, der Pflichtverteidigerin, des Kriminalhauptkommissars Batic, aber auch des Täters, sensiblerweise aber nicht am Beispiel des Opfers), bilden Teile einer Handlung, wie sie – trotz aller dramaturgischer Kunstgriffe – wahrer und erschreckender nicht sein könnte.

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Copyright: ARD Degeto

Nur selten spielen in einem „Tatort“ strafverfahrensrechtliche Fragestellungen eine solch prominente Rolle wie in „Nie wieder frei sein“: beginnend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen bzw der Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen, über die Vernehmung des Verdächtigen durch die Kriminalpolizei, das Zusammenwirken von Staatsanwaltschaft und Polizei, Beweisverwertungsverbote, über den Umgang des Gerichts mit Opferzeugen, deren schonende oder weniger schonende Einvernahme, deren Konfrontation mit dem Täter, die Anwesenheit der Öffentlichkeit im Gerichtssaal und die Rolle des Pflichtverteidigers bis hin zu Wiederaufnahmegründen. Insofern ist dieser „Tatort“ auch juristisch ausgesprochen interessant.

Ja, dieser „Tatort“ fängt da an, wo jeder andere „Tatort“ endet, nämlich zum Zeitpunkt als der Täter schon gefasst ist. Dieser „Tatort“ geht zudem aber weit über viele Fernsehkrimis hinaus, indem er nicht die kriminalistischen Ermittlungen mit Fokus auf den Täter in den Vordergrund stellt, sondern – unter dem Übertitel der Frage des Zusammenhangs von Recht und Gerechtigkeit – soziale, psychologische, gesellschaftspolitische und rechtsstaatliche Frage¬stellungen anspricht, deren Wichtigkeit und Brisanz gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und damit nachhaltig beschäftigt… Das lässt den Bruch am Ende der Handlung, der wohl ein adäquates Ende eines Fernsehkrimis gewährleisten sollte, billigend in Kauf nehmen.

 

Marianne Johanna Hilf

Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen