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Tatort - Im Netz der Lügen

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Tatort: Im Netz der Lügen

Tatort: Im Netz der Lügen

Welchen Blick haben praktizierende Staats- und Rechtsanwälte, Polizisten und Richter auf das Treiben ihrer TV-Kollegen? Wir haben Praktiker gebeten, den aktuellen Tatort zu rezensieren. Den Tatort "Im Netz der Lügen" rezensiert Niklaus Oberholzer, Richter und Präsident der Anklagekammer am Kantonsgericht St. Gallen.

Tatort: Im Netz der Lügen

Am „Tatort-Krimi“ muss etwas dran sein. Seit inzwischen mehr als 40 Jahren im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt, ist die Sendereihe immer noch (oder immer wieder) auf der Höhe der Zeit. Auch die inzwischen schon 795. Folge mit dem Titel „Im Netz der Lügen“ macht da keine Ausnahme.

Kein Klischee bleibt ausgespart: ein sadomasochistischer Toter im Wald; eine ebenso ehr-geizige wie selbstbewusste Richterin, eine aufopfernd recherchierende, alles in Zweifel ziehende Kommissarin, ein von sich selbst überzeugter Professor der Psychologie, eine skrupellose, lesbische Anwältin, und schliesslich darf auch ein in seinen Grundfesten erschüttertes Opfer der Justiz nicht fehlen. Aufgefahren wird ein ganzes Arsenal an strafprozessualen Beweismethoden: formlose Befragungen ohne Rechtsbelehrung, Einvernahmen mit Video und Tonbandaufnahmen, aussagepsychologische Analysen, rechtsmedizinische DNA-Auswertungen und polizeiliche Internetrecherchen. Und selbstverständlich gehört auch eine gehörige Prise emotionaler Wechselbäder dazu: Wer ist nun Täter, wer ist Opfer? Oder sind die Grenzen gar fliessend, weil der Mensch auch schuldlos schuldig werden kann?

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Copyright: ARD Degeto

Als Klara Blum und Kai Perlmann zum Tatort einer versuchten Vergewaltigung gerufen werden, finden sie eine Leiche. Der Mann, der die joggende Richterin Heike Göttler im Wald überfallen hat, ist tot. Dass er tot ist, ist gewiss; alles andere bleibt im Ungewissen. Zunächst scheint alles klar zu sein. Heike Göttler ist das Opfer eines sadomasochistisch veranlagten Triebtäters und hat in Notwehr gehandelt. Doch schon bald wachsen die Zweifel. Ist die Richterin, die für ihre harten Urteile gegenüber Sexualstraftäter bekannt ist, womöglich gar kein Opfer? Führt sie ein Doppelleben oder betreibt sie einen privaten Rachefeldzug? Das Bild der anfänglich so souveränen und professionell wirkenden Richterin beginnt zu wanken. Sie gerät in das Fadenkreuz der Verdächtigungen, misstrauisch beargwöhnt von der Kommissarin, fallengelassen von ihren Vorgesetzten und verfolgt von der Presse, beginnt sie Nerven zu zeigen. Bevor sie sich aber vollends im Netz der Lügen und Intrigen verliert, taucht wie aus dem Nichts ein neuer Verdächtiger auf.

Heike Göttler, die zu Beginn von sich behauptet, sie habe bisher noch nie eines ihrer Urteile revidieren müssen, hat offenbar doch ein Fehlurteil gefällt. Vor Jahren stand Ernst Heck wegen Vergewaltigung in der Ehe vor ihren Schranken. Sie hat damals der Ehefrau geglaubt; zu Unrecht wohl. Und sie weiss nun heute, wie es sich anfühlt, wenn man unschuldig verdächtigt wird. Gerade noch rechtzeitig, bevor die Überdosis Schlaftabletten bei Heike Göttler zu wirken beginnt, schafft es Kommissarin Klara Blum, Ernst Heck zu einem Geständnis zu bewegen. Unschuldig verurteilt, Arbeit, Familie und soziales Umfeld verloren hat er sich Rache geschworen.

Und wie hat es Klara Blum geschafft, den Fall zu lösen? Mit unlauteren Befra-gungsmethoden. Die Strafprozessordnung verlangt, dass zu Beginn der Einvernahme die zu befragende Person über den Gegenstand des Strafverfahrens informiert und umfassend über ihre Rechte belehrt wird. Bei der Beweiserhebung sind Zwangsmittel, Gewaltanwendung, Drohungen, Versprechungen, Täuschungen und Mittel, welche die Denkfähigkeit oder Willensfreiheit einer Person beeinträchtigen können, untersagt. Ein Verstoss gegen diese Befragungsgrundsätze führt zur Unverwertbarkeit der Einvernahme.

Obwohl Kommissarin Blum weiss, dass gegen Ernst Heck nichts vorliegt, und sie keine Beweise hat, entschliesst sie sich, ihn aus der Reserve zu locken. Seine Frage "was liegt gegen mich vor" wird von ihr nicht beantwortet. Sie belehrt ihn nicht über sein Recht, die Aussage zu verweigern, und macht ihn auch nicht auf sein Recht aufmerksam, eine Verteidigung bezuziehen. Die Auswertung seines Computers ist längst abgeschlossen, und nichts deutet darauf hin, dass er in die Sache verwickelt sein könnte. Trotzdem spiegelt sie ihm vor, dass sich die Untersuchung immer noch dahinziehe. Der ganz grosse Trick kommt aber erst zum Schluss. Klara Blum macht geltend, dass sie die geschiedene Frau von Heck gerne zur Befragung beiziehen möchte. Ein sachlicher Grund dafür ist zwar nicht ersichtlich, und prozessual dürfte dem wohl einiges entgegenstehen. Aber für den Zuschauer, die Zuschauerin beginnt es langsam zu dämmen, als Kommissarin Blum Ernst Heck wahrheitswidrig erklärt, sie habe die Ex-Frau telefonisch erreicht. Diese werde wohl bald kommen, werde aber erst noch abwarten, bis die gemeinsame Tochter vom Rudern zurückgekehrt sei. Mit ihrem Lügengebäude gelangt Klara Blum zu ihrem Ziel: Ernst Heck realisiert, dass er – sollte denn die Darstellung der Kommissarin zutreffen – nicht die von ihm gehasste Ex-Frau, sondern die von ihm vergötterte Tochter in die Falle einer Vergewaltigung durch einen Sadomasochisten gelockt haben könnte. Unter dem Druck dieser Vorstellung beginnt er zu reden. Seine Ex-Frau wird im letzten Moment vor dem Übergriff gerettet; und die verzweifelte Richterin kann noch rechtzeitig ins Spital gebracht werden, bevor die Schlafmittel ihre tödliche Wirkung entfalten. Ende gut, alles gut?

Oder doch nicht so gut? Im Zusammenhang mit dem Fall Magnus Gäfgen waren insbeson-dere in Deutschland zum Teil heftige Diskussionen über die Zulässigkeit der sogenannten Rettungsfolter geführt worden. Der ehemalige stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident hatte es zugelassen, dass dem Entführer eines Kindes im Rahmen einer Befragung Gewalt angedroht worden war, um auf diese Weise den Beschuldigten zur Bekanntgabe des Versteckes seines Opfers zu bewegen. Er war deswegen im Dezember 2004 vom Landgericht Frankfurt der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat schuldig erklärt worden; der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar wurde wegen Nötigung im Amt verurteilt.

 

Niklaus Oberholzer, Präsident der Anklagekammer am Kantonsgericht St. Gallen.