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Tatort - Edel sei der Mensch und gesund

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Tatort: Edel sei der Mensch und gesund


Der Titel dieser Folge des „Tatorts“ stützt sich auf das Gedicht „Das Göttliche“ von Goethe, welches so beginnt: „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!“ Das Gedicht handelt von der Einzigartigkeit des Menschen, der als einziges Lebewesen zwischen gut und schlecht unterscheiden kann, oder modern ausgedrückt: Der Mensch kann im Gegensatz zu Tieren bewusst ethisch handeln. Zu Beginn des „Tatorts“ wird der Titel eingeblendet und zwar zuerst nur der Teil „Edel sei der Mensch“. Der zweite Teil des Titels „und gesund“ folgt mit einer Verzögerung auf der zweiten Zeile. Damit wird eigentlich auch schon das Kernthema dieser Folge ausgedrückt: es geht darum, dass es dem Menschen heutzutage schwierig gemacht wird, ethisch zu handeln, wenn er krank ist. Mit anderen Worten geht es um Ethik im Gesundheitswesen in Zeiten wachsender Gesundheitskosten.
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Copyright: ARD Degeto

Eine grobe Einführung in die Handlung: Olaf Mühlhaus, der an Morbus Crohn leidet, verstirbt unerwartet. Der Notarzt meldet den Fall wegen Verdachts auf häusliche Gewalt der Gerichtsmedizin, da die Leiche zahlreiche Hämatome aufweist. Im Blut des Toten lassen sich zwei Immunsuppressiva nachweisen, welche gemeinsam das Immunsystem ausgeschalten haben. Eine Bakterieninfektion führte daraufhin zum Tode. Die Medikamente beeinträchtigen die Blutgerinnung, daher hatte der Patient die Hämatome. Die Kommissare Ritter und Stark denken zunächst einmal an einen Behandlungsfehler, denn der Patient hätte nur ein Immunsuppressiva nehmen sollen. Sie ermitteln daher gegen den behandelnden Arzt Dr. Gerhard Schmuckler. Dieser behauptet, seine Praxiskollegin Dr. Antje Berger habe zwar das eine Immunsuppressiva in Form von Tabletten verschrieben, das andere Immunsuppressiva – eine Infusion – hätte der Patient aber nicht von ihnen erhalten. Die Kommissare versuchen also, herauszufinden, von wem Olaf Mühlhaus die Infusion bekommen hat. Für einen kurzen Moment denken sie an einen möglichen Suizid, doch kommen sie zum Schluss, dass es preiswertere Varianten gibt, sich um die Ecke zu bringen, als eine 8'000 Euro kostende Infusion.

Im Laufe der Ermittlungen stossen sie auf ein Betrugsverfahren gegen Dr. Antje Berger, welche einer Privatpatientin Behandlungen verrechnet hatte, die niemals erfolgt waren. Da die Gemeinschaftspraxis einen Abrechnungsfehler zugab, wurde das Verfahren eingestellt. Die Kommissare erfahren, dass Dr. Gerhard Schmuckler regelmässig sein Quartalsbudget überzieht. Das Quartalsbudget ist das von der Kassenvereinigung gewährte Budget für Kassenpatienten. Die Ärzte dürfen durchschnittlich pro Patient nur einen gewissen Betrag für Untersuchungen und Medikamente verwenden und wenn sie das Gesamtbudget überschreiten, bezahlen sie die Differenz aus eigener Tasche. Dies gilt nicht für Privatpatienten, diese gehen die Ärztekasse nichts an. Da liegt der Gedanke nahe, gewisse Behandlungen, welche man einem Kassenpatienten hat zukommen lassen, einfach einem Privatpatienten zu verrechnen… Offenbar ist der Betrug an Krankenkassen durch Ärzte tatsächlich ein grosses Problem in Deutschland – allerdings betrügen nicht alle aus edlen Gründen wie Dr. Schmuckler, sondern für die eigene Tasche. In der Schweiz sind wir bezüglich der rationierten Behandlungen glücklicherweise noch nicht ganz so weit, doch soll nächstes Jahr in den schweizerischen Spitälern auch eine Fallkostenpauschale eingeführt werden. In den Krankenkassenzentren wird dies bereits gemacht. Die Ärzte innerhalb des gleichen Fachgebietes werden von den Krankenkassen miteinander verglichen und es wird eruiert, welcher Arzt wie viel pro Patient ausgibt. Wer deutlich über dem Durchschnitt liegt, bekommt einen Brief und muss unter Umständen einen Betrag zurückzahlen, wenn der Arzt oder die Ärztin nicht beweisen kann, dass einige Patienten besonders schwere und teure Krankheiten haben und die Behandlungen gerechtfertigt waren. Patienten und Patientinnen mit Krankheiten, welche hohe Behandlungskosten verursachen, sind daher auch bei schweizerischen Ärzten nicht besonders gern gesehen. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz im ambulanten Bereich aber keine Privatversicherung, ein Betrug wie im „Tatort“ beschrieben, wäre in der Schweiz daher nicht möglich.

Einige Szenen des Films kommen etwas holprig daher, weil die Drehbuchautorin dem unwissenden Zuschauer etwas erklären will, damit er die weitere Handlung versteht. So spricht beispielsweise eine Studentin bei der Leichenschau von einer hohen Konzentration von Immunsuppressiva im Blut des Toten. „Immun… was?“ fragt daraufhin Kommissar Stark etwas dümmlich. „Medikamente, die die eigene Körperabwehr unterdrücken, damit das Immunsystem nicht den eigenen Körper bekämpft“, belehrt ihn die Studentin. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Polizeikommissar nicht weiss, was ein Immunsuppressiva ist, aber wie gesagt, einige der Zuschauer kennen den Begriff allenfalls nicht.

Ein anderes Beispiel ist Kommissar Ritter, welcher Susanne Richthofen, einer Freundin von Antje Berger, en passant vom Betrugsverfahren erzählt. Ein professioneller Kommissar würde vermutlich nicht so unbeschwert plaudern, sondern diese Information vorerst für sich behalten und versuchen, herauszufinden, wie viel die Freundin weiss. Aber der Zuschauer muss irgendwie von dem Betrugsverfahren gegen Antje Berger erfahren und der Kommissar kann ja schlecht mit sich selber reden.

Etwas unqualifiziert dünkt mich auch Lutz Weber, der Mitarbeiter von Ritter und Stark, welcher in der Wohnung von Antje Berger voller Überzeugung feststellt, dass das Todesopfer den Täter gekannt haben muss, weil es keine Einbruchspuren hat. Ich erinnere mich zwar schwach daran, im Kriminalistikunterricht an der Universität davon gehört zu haben, dass solche Indizien hilfreich sein können, doch so sicher wäre ich mir nicht, es könnte ja auch sein, dass sich jemand unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung verschafft hat. Doch die Laufzeit des Films nähert sich bereits dem Ende, da muss die Lösung des Falls etwas schneller kommen.

Es scheint mir, dass bei der „Leiche“ von Antje Berger ein Lid zuckt, vermutlich hatten sie keine Zeit, die Szene nochmals zu drehen oder es ist niemandem aufgefallen. Ansonsten überzeugt die Folge und es macht Spass, dem hypochondrischen Stark und dem Möchtegernfrauenheld Ritter zuzuschauen, wie sie durch die Handlung schlurfen. Das eher ernste und politische Thema wertet die Folge auf, so verkommt der „Tatort“ nicht zu einer blossen Abendunterhaltung, sondern regt auch zum Nachdenken an.

Aus der Liebesgeschichte zwischen Susanne Richthofen und Kommissar Ritter ergibt sich glücklicherweise nichts (aus Gründen, die ich hier nicht verraten will), denn sonst könnten wir dem Kommissar bei seinen nächsten Flirtversuchen nicht mehr zusehen…