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Tatort - Die Heilige

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Tatort: Die Heilige

Die Heilige könnte ein Stück deutscher Lehrbuchkriminalität sein. Die Ereignisse überschlagen sich. Die Handlungsstränge greifen ineinander. Es ist, das kann man vorwegnehmen, ein brillant geschriebener Tatort. Ich möchte das zum Anlass nehmen, etwas zu tun, was im deutschsprachigen Raum an den Universitäten unüblich ist. Ich will Die Heilige, einen audio-visuellen Sachverhalt, als Grundlage für eine strafrechtliche Beurteilung heranziehen. Meine Leitfrage ist: Wie hat sich Marie, die Heilige, strafbar gemacht?

Zunächst gilt es, was bei einem audio-visuellen Sachverhalt nicht immer einfach ist, die juristisch relevanten Handlungen herauszufiltern.

Marie arbeitet als Justizvollzugsbeamte in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Sie ist eine zarte Frau. Sie hat ein gutes Gespür für die Missstände in der Anstalt. Sie erkennt, dass der Vollzug in Stadelheim die Inhaftierten zu Grunde richtet. Ihr Mitgefühl mit den Gefangenen ist manchmal vielleicht zu viel. Als sie sich in den Inhaftierten Hassan verliebt, entscheidet sie, dass es ihm nicht so wie den anderen ergehen soll. Er soll fliehen können. Deshalb schmiedet sie mit ihm und Charlie , einem Langzeitinhaftierten, einen Plan. Charlie hilft ihr gerne. Er hält Marie für eine Heilige, weil sie ihm ein menschliches Leben in der Zelle ermöglicht. Hassan soll mit einem Lieferwagen aus der Gefängnisdruckerei fliehen. Charlie, der in der Druckerei die Lieferwägen belädt, soll ihn dort in einem Container verstecken. Die technische Überwachung der Lieferwägen soll dafür, man erfährt nicht von wem, deaktiviert werden. Wenn Hassan draußen ist, holt ihn Marie an einem Wald, an dem Sie vorher Verpflegung und neue Kleidung bereitgelegt hat, ab. Sie will Hassan mit den nötigen Dingen für eine Reise nach Algerien ausstatten. Das Geld für das Zugticket nach Italien und die Fähre nach Algerien wird sie den Sommerurlaub kosten. Gesagt getan, der Plan funktioniert reibungslos.

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Copyright: ARD Degeto

Allerdings kommt es in der Nacht vor der Aktion zu einem Zwischenfall in der Anstalt. Der Zellennachbar von Hassan, der drogenabhängige Nick Schuster bekommt Wind von der Fluchtplanung. Er will auch raus. Charlie soll ihm die Flucht organisieren. Er droht ihm, dass Marie etwas zustoßen würde, wenn er ihm nicht hilft. Charlie, der in Anstalt auch die Drogen verteilt, will Schuster nicht helfen. Deshalb nimmt Schuster ihn kurzschlussartig als Geisel, um seine Befreiung zu erpressen. So kommen Batic und Leitmayer ins Spiel. Charlie wird von der Polizei befreit. Er muss aber noch Marie retten. Deshalb entscheidet er, wovon Marie nichts weiß, Schuster in seiner nächsten Dosis einen goldenen Schuss zu verpassen. Als Schuster tot in der Zelle gefunden wird, ist Hassan bereits aus der Anstalt raus.

Marie hat Hassan alles für die Reise nach Algerien besorgt. Am Bahnhof entscheidet sich Hassan aber um. Er flieht nicht nach Algerien. Er nimmt Kontakt zu seinen alten Bandenmitgliedern auf. Er tötet sogar einen Ex-Kollegen, der ihn vor einigen Jahren an die Polizei verraten hat. Dann will er neue Dinge planen. Er nistet sich bei Marie zu Hause ein. Marie wird das langsam zu viel. Sie will, dass er verschwindet. Sonst, so droht sie ihm, verrät sie ihn. Er geht aber nicht. Nach einigen Tagen eskaliert die Situation. Marie schlägt Hassan mit der flachen Hand ins Gesicht. Er schlägt mit einem Fausthieb zurück. Er schlägt immer wieder zu und tritt Marie mit Füßen.

Zur gleichen Zeit wird Charlie in der Anstalt weich und erklärt Batic und Leitmayer die Situation. Ihm scheint es gleichgültig, ob er noch einen Mord mehr auf dem Konto hat. Batic und Leitmayer machen sich auf den Weg zu Marie. Dort hören sie nur noch zwei Schüsse. Marie hat Hassan mit einer Waffe getötet. Weil es sich im Rahmen der Auseinandersetzung mit einem audio-visuellen juristischen Sachverhalt anbietet, hier zur Übersicht noch einmal der Sachverhalt in Form einer vereinfachten Rechtsvisualisierung, einer so genannten juristischen Zeichnung. Orientieren Sie sich beim Lesen der Zeichnung zunächst an den Zahlen.

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Copyright: ARD Degeto

Wie nun hat sich Marie strafbar gemacht? Mit welcher Anklage muss sie rechnen?

Als Ausgangspunkte kommen die Tötung von Hassans Ex-Kollegen (8), der Tod von Schuster, die Tötung von Hassan (10) und die Befreiung von Hassan aus Stadelheim (6) in Betracht. Marie ist der Tod von Hassans Ex-Kollegen nicht zurechenbar. Zwar ist die Hilfe bei Hassans Flucht (6) kausal für die Tötung (8), allerdings hat sie für die Tötung weder Vorsatz noch war die Tötung objektiv vorhersehbar.

Marie hat sich auch nicht wegen eines Totschlags (5) oder sogar Mordes an Schuster strafbar gemacht. Charlie und Marie sind Mittäter. Sie haben einen gemeinsamen Tatplan (1) und führen diesen Plan auch gemeinsam aus (6+7). Dieser Plan sagt aber nichts über die Tötung von Schuster. Er bezieht sich auf die Flucht von Hassan (8). Marie hat keinen Vorsatz für die Tötung von Schuster. Die Tötung war auch nicht vorhersehbar. Charlie handelte also in einem Exzess. Er schießt (5) über den Plan hinaus, weil er Marie retten möchte. Sein Verhalten muss sich Marie nicht zurechnen lassen.

Charlie, das wird schon angedeutet, wird mit einer Mordanklage rechnen müssen. Er tötet (5) Schuster zwar nicht mit Verdeckungsabsicht. Es könnte aber sein, dass niedrige Beweggründe bei ihm vorliegen. Dabei ist die Motivationslage von Charlie zu prüfen. Er tötet, um Marie, eine Justizvollzugsbeamtin zu retten. Eigentlich muss ein krasses Missverhältnis zwischen Anlass und Tat bestehen, um niedrige Beweggründe zu bejahen. Ob dieses krasse Missverhältnis auch dann vorliegt, wenn jemand tötet, um einen Menschen zu retten, ist aber fraglich. Es kommt auf den Einzelfall an. Er handelt sich, um das noch anzumerken, nicht um Nothilfe, die Charlie rechtfertigen würde. Er hätte jede Gelegenheit dazu gehabt, dem zuständigen Personal die Situation zu erklären. Die Anstaltsleitung hätte dann verschiedene Möglichkeiten gehabt, Marie zu schützen.

Anders verhält es sich bei der Tötung von Hassan. Marie hat geschossen (10), Hassan ist daran gestorben. Sie wusste was sie tat. Allerdings könnte sie gerechtfertigt sein. Sie wird von Hassan gegenwärtig angegriffen (9). Die Notwehrhandlung muss sich gegen den Angreifer richten, erforderlich und geboten sein. Man könnte sagen, dass sie durch ihren Schlag mit der flachen Hand, was als Körperverletzung gewertet werden kann, Hassan provoziert hat (9). Allerdings tat sie das nicht absichtlich. Selbst wenn man von einer Tatprovokation ausgehen würde, wonach sie sich mit der Notwehr zurückhalten müsste, wäre die Grenze dieser Zurückhaltung erreicht, als sie schwerverletzt am Boden liegt. Hassan ist ihr körperlich weit überlegen, sie hat jetzt kaum mehr eine andere Wahl, als auf Hassan zu schießen.

Es bleibt noch die Gefangenenbefreiung (6). Hier muss sie sich, wegen des gemeinsamen Tatplanes, alle Handlungen zurechnen lassen, die auch Charlie (7) begeht. Wer aus dem Gefängnis flieht, macht sich nicht strafbar, sondern nur derjenige, der ihn befreit, ihn dazu verleitet oder ihm dabei hilft. Das ist ein Grundsatz, der auch in Deutschland gilt. Weil es folglich keine rechtswidrige Haupttat gibt, zu der man Hilfe leisten kann, ist der Tatbestand der Gefangenenbefreiung so formuliert, dass auch typische Beihilfehandlungen darunter subsumiert werden können. Alle Maßnahmen (6+7), die Marie und Charlie ergreifen, wie die Deaktivierung der technischen Kontrolle und die Hilfe beim Einsteigen in den LKW, die Bereitstellung von Geld und die Vorbereitung eines detaillierten Fluchtplanes sind Handlungen, die unter § 120 StGB subsumiert werden können. Die Zustände in der JVA Stadelheim rechtfertigen das Handeln von Marie und Charlie nicht. Während Charlie die Tat als Nicht-Amtsträger begeht, begeht Marie sie als Amtsträgerin, weswegen sie mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen muss.

Natürlich kann in einem Fernsehkrimi nicht immer alles prozessual ordnungsgemäß ablaufen. Das würde den Zuseher langweilen. Der Tatort lässt sich aber dennoch als ein Lehrstück verwenden. Das Herausragende ist, dass man die Protagonistin Marie nicht handeln sieht. Sie agiert eben wie eine Heilige, fast unsichtbar. Die Geschichte wird um ihr Handeln herumerzählt. Das ist es, was diesen Tatort so lehrreich macht. Er fordert den Zuseher geradezu heraus, selbst die Wahrheit zu konstruieren. Man darf sich wie Batic und Leitmayr fühlen.

Florian Holzer, Ludwig- Maximilians-Universität München, Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik.
www.rechtsvisualisierung.net

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